Langfristig gesehen lohnt es sich Wohneigentum zu erwerben und nicht ein ganzes Leben lang Miete zu bezahlen.
Durch das nach wie vor tiefe Hypothekar-Zinsniveau ist der Erwerb von Wohneigentum für viele Schweizer und Ausländer besonders attraktiv. Was sollte beachtet werden, bevor der oft lang ersehnte Wunsch erfüllt wird?
Einige wichtige Faktoren möchten wir nachstehend erläutern:
Viele der oben erwähnten Informationen geben bereits Aufschluss darüber, ob das zukünftige Eigenheim selbst gebaut werden soll oder ob man sich eher dafür entscheidet, ein erstelltes Objekt zu kaufen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie individuell das neue Zuhause sein soll und wie das persönliche Budget aussieht. Ein weiterer Faktor ist der persönliche Zeitaufwand, der beim Bauen erheblich höher ist als beim Erwerb eines schlüsselfertigen Wohneigentums.
Wer derzeit in einer Mietwohnung lebt und sich zum Kauf eines Einfamilienhauses entschliesst, sollte sich bewusst sein, dass diese Änderung der Wohnsituation auch eine Änderung des eigenen Sicherheitsgefühls mit sich bringt. Wohnungen bieten den Vorteil, dass diese sich in einem Gebäude mit anderen Einheiten befinden. Nachbarn können das Sicherheitsgefühl erhöhen. Wer dieses Gefühl im gleichen Rahmen beibehalten möchte, zieht möglicherweise den Erwerb einer Eigentumswohnung dem Erwerb eines alleinstehenden Einfamilienhauses vor. Falls dennoch der Wunsch nach einem Haus vorhanden ist, kann ein Doppel- oder Reiheneinfamilienhaus die richtige Alternative bieten.
Da es sich beim Erwerb des Eigenheims oft um eine einmalige Angelegenheit handelt, empfiehlt es sich, das zukünftige Haus vor dem Kauf mehrmals zu besichtigen; insbesondere zu unterschiedlichen Tageszeiten. Je nach Lage und Infrastruktur ist der Zugang ohne Tageslicht eher unangenehm und vielleicht vor allem für Kinder beängstigend. Der Sicherheitsaspekt wird in der heutigen Zeit immer bedeutender und dennoch geht er bei der Objektwahl anfangs oft vergessen oder wird zuwenig beachtet. Gewisse Sicherheitsaspekte können den Entscheid der Objektwahl mitunter beeinflussen. Schliesslich möchte man später keine unangenehmen Überraschungen erleben, geschweige denn, einen Kauf eventuell sogar bereuen.
Ein Vergleich zwischen den aktuellen Mietkosten und allfälligen Kosten für ein Eigenheim zeigt oftmals auf, dass die Kosten für Wohneigentum nicht höher zu sein brauchen. Nachstehendes Rechnungsbeispiel verdeutlicht diese Aussage:
Vergleich von Wohnkosten (Beispiel: kleines 4,5-Einfamilienhaus)
Miete CHF 2'400.- Kaufpreis CHF 720'000.-
Parkplatz CHF 200.- Eigenmittel CHF 144'000.-
Nebenkosten CHF 300.- Hypothek CHF 576'000.-
Total CHF 2'900.-
Wäre am 01. März 04 eine Hypothek über 5 Jahre abgeschlossen worden, wäre die monatliche Belastung wie folgt:
Zinskonditionen von 01.3.04 bis 28.02.2009:
Eigenkapital 144'000.-
1. Hypothek 468'000.- zu 3.00% CHF 14'040.65
2. Hypothek 108'000.- zu 3.75% CHF 4'050.00
Zinskosten Total pro Jahr CHF 18'090.65
Nebenkosten (Berechnung basiert auf 1% des Kaufpreises) CHF 7'200.-
Amortisation (die 2. Hypothek innerhalb max. 20 Jahren) CHF 5'400.-
Total Wohnkosten (30'690.65) pro Monat CHF 2'557.55
Beim Erwerb von Wohneigentum sollte man über mindestens 20% des Kaufpreises (Verkehrswertes) an Eigenmitteln verfügen.
Bis zu 66% Verschuldung (Verhältnis zwischen Hypothekar-Summe und Verkehrswert der Liegenschaft) wird als 1. Hypothek, der restliche Betrag der Belehnung bis zu 80% wird als 2. Hypothek geführt. Die Finanzierung der 1. Hypothek ist günstiger als die der 2. Hypothek. Zudem sollte die 2. Hypothek bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres zurückbezahlt werden.
Die Amortisation der 2. Hypothek kann direkt oder indirekt erfolgen. Direkt amortisieren bedeutet, dass die Hypothekarschuld periodisch vermindert wird. Indirekt amortisieren bedeutet dagegen, dass der zu leistende Amortisationsbetrag nicht der Hypothek direkt gutgeschrieben wird, sondern auf ein Konto oder eine Police der Säule 3a einbezahlt wird. Diese/s Police/Konto wird zu Gunsten der Bank verpfändet. Die Vorteile der indirekten Amortisation sind: Die durch gleich bleibende Hypothekar-Schuld konstante Zinsbelastung sowie die Beiträge in die Säule 3a können von den Steuern abgezogen werden. Zusätzlich werden Guthaben der Säule 3a vorteilhaft verzinst.
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